Die Abnahme ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung neuer oder geänderter Feuerungsanlagen vor der ersten Inbetriebnahme. Dabei kontrolliert der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger, ob alle technischen und sicherheitsrelevanten Vorschriften eingehalten werden. Geprüft werden unter anderem die sichere Funktion der Anlage, die ordnungsgemäße Ausführung sowie die Einhaltung von Brandschutz, Immissionsschutz, sowie energiesparrechtlichen Vorgaben.
Erst nach erfolgreicher Abnahme darf der Wärmeerzeuger offiziell in Betrieben genommen werden.

